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Verunsicherte Hundehalter, wütende und klagende Landwirte, Hundekot und tote Kälber – unsinnige Panikmache der Bauernverbände oder doch bitterer Ernst!
Hundehalter können aufatmen: sie und ihre Hunde sind nicht (!) verantwortlich für die Verbreitung eines gefürchteten Parasiten.
Der Hundekot auf Wiesen und Weiden ist nicht (!) die Ursache für Kälbersterblichkeit – die Parasitenverbreitung erfolgt im Kuhstall.
Neospora caninum, ein einzelliger Parasit (aus der Gruppe der Kokzidien), welcher Ursache für eine hohe Abortrate und Kälbersterblichkeit in landwirtschaftlichen Betrieben ist, soll nach Aussagen von Landwirten und Bauernverbänden durch Hundekot auf Kühe übertragen werden.
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In einer vom Friedrich-Loeffler-Institut durchgeführten Studie wurden nur bei 7 (!) von rund 25.000 untersuchten privat gehaltener Hunden Neospora caninum-Oozysten im Kot nachgewiesen.
In Österreich ergab eine Untersuchung der Vet.-med. Uni Wien mit dem indirekten Immunfluoreszenztest von 1770 Hunden, einen tatsächlichen Anteil von 3,56 % mit Neospora caninum infizierter Hunde.
Die Ursache dafür kann darin liegen, dass diese Hunde im Gegensatz zu Hofhunden nur selten Zugang zu infiziertem Gewebe haben, also weder *rohes Fleisch noch beispielsweise Nachgeburten von Kühen fressen.
*Barfen (Rohfleischfütterung) kann eine Infektion mit Neospora caninum beim Hund begünstigen.
Um sich selber (Kontakt über Hände) und seinen Hund vor einer Infektion zu schützen, muss das Fleisch vor
dem Verfüttern ausreichend tief und lange eingefroren werden. Das tötet Parasitenstadien sicher ab. Gewähr-
leistet ist dies aber nur, wenn das Fleisch für mindestens eine Woche bei -17 bis -20 °C tiefgefroren bleibt!
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Die Infektion der Kühe erfolgt nachgewiesener Weise nicht über Hundekot!
Sie erfolgt in erster Linie von der Kuh auf ihr Kalb.
Nicht jeder mit Neospora caninum infizierte Fötus stibt ab. So geborene Kälber tragen dann, als Träger von Neospora caninum und als erwachsene Kühe, zur Weiterverbreitung des Parasiten, durch vertikale Übertragung an ihre Kälber, bei. Außerdem sind sie durch die eingelagerten Gewebezysten ihr Leben lang potentielle Neospora caninum -Überträger an den Endwirt „Hund“, falls er diese zu fressen bekommt.
Eine weitere Möglichkeit der Übertragung besteht, wenn eine Kuh die Nachgeburt oder Abortmaterial einer anderen, infizierten Kuh beleckt oder frisst.
Die bisher nicht zu verhindernde vertikale Infektion (Übertragung von der Mutter auf die Nachkommen) ist nach heutigem Wissensstand weitaus ernster und häufiger anzunehmen (bei ca. 90% der Fälle) als die Ansteckung über das Futter!
Eine Übertragung von dem bisher angenommenen Endwirt „Hund“ auf den Zwischenwirt „Rind“, konnte bei tatsächlichen Erkrankungsfällen in der Praxis noch nicht nachgewiesen werden.
Auffällig ist jedoch, dass ca. 70 % der betroffenen Landwirtschaften eigene Hunde halten.
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Weitere Informationen vom Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/parasitosen/neospora_caninum/index.htm
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Hofhunde
Die direkte Übertragung von Rind auf Hund erfolgt beim Landwirt, dessen Hofhund (Nachbarhund) sich über Aportmaterial bzw. die Nachgeburt von Kühen hermacht oder mit Gewebe oder rohen Innereien von geschlachteten und infizierten Tieren gefüttert wird.
Wenn also Hunde überhaupt zur Verbreitung von Neospora caninum beitragen, dann sind es nicht die der Spaziergänger, sondern vor allem die der Landwirte selbst.
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Jagdhunde
Eine weitere Risikogruppe sind Jagdhunde, die z.B. mit Gewebe oder Innereien von infiziertem Wild gefüttert werden – wohingegen die Hunde von Spaziergängern üblicher Weise mit Fertigfutter oder Gekochtem ernährt werden, womit für diese die Übertragung ausgeschlossen ist.
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Solange Landwirte und ihre Verbände weiterhin Freizeit- und Familienhunde als angeblichen Verursacher benennen, nehmen sie Leid und Tod ihrer Kühe bzw. Kälber skrupellos in Kauf.
Statt konsequent die Zucht mit Neospora caninum positiven Kühen einzustellen, geben die Bauernverbände weiterhin Anti-Hunde-Parolen heraus, um den Landwirten die damit verbundenen Verluste der infizierten Zucht- und Milchkühe zu ersparen. Sie tragen damit die Verantwortung für einen flächendeckenden Befall der Kühe mit dem tödlichen Parasiten.
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Dies nennt man dann „TIERWOHL“, wie auf dem neu vorgestellten Label vom Bundeslandwirtschaftministerium, zu lesen ist!
Dieses Leid wäre zu vermeiden, wenn die entsprechenden Verbände endlich den wissenschaftlichen Empfehlungen Folge leisten würden! Aber dies würde ja voraussetzen, dass man Einsicht zeigt und die gemachten Fehler zum Wohle der Tiere korrigiert! Dieses Maß an Arroganz macht fassungslos!
Die Landwirte, die hier verantwortungsbewusst handeln, werden sich sicher nicht angesprochen fühlen.
Für die interessierten Landwirte
Als erste Maßnahme muss die Infektion des Endwirtes unterbunden werden.
Hofhunde (Hunde aus der Nachbarschaft) dürfen keinen Zugang zu Abortmaterial, Nachgeburtmaterial, rohem Rindfleisch oder Fleisch von anderen möglichen Zwischenwirten haben.
Mögliche Zwischenwirte sind:
Schafe, Ziegen, Pferde, Füchse, Katzen, Ratten, Mäuse, usw. Das Wirtsspektrum ist also sehr groß, ob es neben dem Hund noch andere Endwirte gibt, ist noch nicht endgültig geklärt. In den Zwischenwirten vermehrt sich der Parasit; wird nun infiziertes Fleisch von einem Hund gefressen, schließt sich der Kreis.
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Ich denke dabei auch an das Verfüttern von Schlachtabfällen, das Verfüttern von rohen Pansen, das Auslegen von Nachgeburtsteilen zum Anfüttern von Füchsen durch Jäger, das Ausbringen von nicht verwesten Nachgeburtsteilen mit dem Mist auf die Wiesen und Felder, usw.
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Die Infektion eines Rindes kann auf zwei Arten erfolgen
Vertikal (Übertragung von der Mutter auf die Nachkommen) und Horizontal (orale Aufnahme von Infektionserregern durch Abort- oder Nachgeburtsmaterial einer anderen infizierten Kuh). Eine Infektion über Futter oder Wasser konnte noch nicht gesichert nachgewiesen werden.
Bei der vertikalen Infektion spielt die Zuchthygiene eine Rolle, so sollte von einem als infiziert bekanntem Tier kein Kalb zur Zucht übernommen werden.
Gibt es in einem Bestand nachgewiesene positive Fälle, sollten alle Zuchtiere des Betriebes untersucht werden. Auch Ankaufuntersuchungen könnten ein Thema sein, über das ein Landwirt nachdenken sollte.
Die horizontale Infektion ist weit schwieriger in den Griff zu bekommen. Die sogenannten Freizeit- und Familienhunde fressen meistens Fertigfutter oder Gekochtes und haben keinen Zugang zu infiziertem Material und stellen daher meist eine sehr geringe Gefahr dar; gefährlicher sind da schon die eigenen Hofhunde der Landwirte und deren Nachbarhunde.
Fazit
Ein Hund muss durch eine Kuh erst infiziert werden, nur dann besteht die Möglichkeit, dass der Hund Erreger ausscheidet, die wiederum Kühe infizieren könnten!
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Anmerkung
Hundebesitzer sollten den ewigen Anfeindungen mit vorbildlichen Verhalten begegnen und damit den teils falsch informierten und aufgehetzten Landwirten den Wind aus den Segeln nehmen.
Auch Hundebesitzer können mithelfen, dass Kühe sauberes, und hygienisch einwandfreies Futter von den Äckern und Wiesen bekommen!
Lassen Sie Ihren Hund nicht in Futterwiesen oder Felder (auch abgeerntete) laufen, es handelt sich hierbei um
mit einer Beschränkung des Betretungsrechts nach Art. 25.Benutzen Sie bitte mit Ihrem Hund nur den angenzenden Feldweg.
Sollte der Hund dennoch in einer Futterwiese oder Weide koten, sollte dieser vom Hundebesitzer mit einem entsprechenden Plastikbeutel sofort entfernt werden.
Die Kühe werden es Ihnen danken!
Sollten Sie Ihren Hund dabei erwischen, dass er von einem Misthaufen frißt und Sie nicht sicher sind, worum es sich dabei gehandelt hat (Abort- oder Nachgeburtsmaterial, tote Ratten und Mäuse, usw.), empfehle ich Ihnen einen Stuhltest (Kot von 4 Tagen), in einem Labor vornehmen zu lassen.
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In eigener Sache:
Die Inhalte dieses Beitrages wurden von mir sorgfältig recherchiert, dennoch sind Abweichungen vom tatsächlichen Sachverhalt nicht auszuschließen.
Sollten Sie über anderslautende wissenschaftlich belegte Erkenntnisse verfügen, so senden Sie mir diese bitte mit den entsprechenden Quellenangaben, per Mail zu.
Selbstverständlich werde ich dann nach eingehender Überprüfung, meinen Beitrag entsprechend korrigieren.
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