Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anwendbarkeit der AGB

  1. Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin/ Naturheil­praxis für Hunde Barbara Csery – im Folgenden als “THP” bezeichnet – und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmäch­tigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als “Kunde” bezeichnet.
    Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Ge­schäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrück­lich vereinbart werden.
  2. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Be­handlungs­vertrages (Fragebogen zur Anamnese) zwischen der THP und dem Kun­den. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande wenn der Kunde das An­gebot der THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Unter­suchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsver­bindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündliche Vereinbarung bzw. Zu­stimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
  3. Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensver­hältnis nicht erwar­tet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund ihrer Spezialisie­rung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behan­deln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In die­sem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Ablehnung ent­standenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behand­lungsvertrags un­berührt.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfalts­pflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch man­gelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauens­verhältnis zwischen Thera­peut und Tierbesitzer nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlas­sen der Mitwirkungspflicht seitens des Kun­den ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden..
  2. Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diag­nose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres..
  3. Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Thera­piemög­lichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapie­möglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die THP die Wahl über die geeignete Behandlung. Die THP behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor. Vielfach werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizi­nisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Me­thoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional er­klärbar und insofern nicht ziel­gerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und also auch kein Heilversprechen gege­ben werden.
    Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierbesit­zers/-be­treuers abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Errei­chen des jeweili­gen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwen­dung derartiger Metho­den ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder thera­piert werden will, hat er dies gegen­über dem Tierheilpraktiker schriftlich zu er­klären.

§ 3 Terminvereinbarung

  1. Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Mail oder telefo­nisch von der THP bestätigt wurden.
  2. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abge­sagt wer­den, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rech­nung gestellt. Verspätet sich der Kunde bei einem vereinbarten Termin, hat er kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
  3. Die THP behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge (ins­beson­dere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkran­kung oder aus an­derem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutge­schrieben oder auf Wunsch zurückerstattet..
  4. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Stra­ßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde um­gehend telefonisch informiert.

§ 4 Anamnesebogen

  1. Vor Beginn der ersten Behandlung stellt die THP dem Kunden einen Anamnese Fragebo­gen zur Verfügung. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben im Beratungsbogen ent­stehen, kann die THP nicht haftbar gemacht werden.

§ 5 Honorar

  1. Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergü­tung rich­tet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Na­turheilpraxis für Hunde Barbara Csery. Dieses orientiert sich teilweise am Ge­bührenverzeichnis der Tierheil­praktiker und der Gebührenordnung für Tier­ärzte (GOT).
    Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die ge­samte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt bei Tag (07:00 – 19:00 Uhr) je Doppelkilometer 1,90 Euro, mindestens jedoch 6,80 Euro.
    Bei Nacht (19:00 – 07:00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 3,05 Euro , mindestens jedoch 10,20 Euro.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Honorare sind vom Kunden für jeden Behandlungstag bar oder mit EC-Karte ge­gen Rechnung/Quittung zu bezahlen oder falls dies vereinbart wurde, nach Rech­nungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto an die THP zu überwei­sen. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift der THP sowie den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behand­lungszeitraum und die zu be­zahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt jedoch spätestens inner­halb 8 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig..
  2. Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistun­gen erhalten..
  3. Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. La­borleis­tungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile gel­tend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe ge­mäß Absatz a) abzurechnen. Auf Wunsch des Kunden hat die THP diese Be­träge in Quittungen und Rechnungen gesondert auszuweisen. In dem Fall des Absatzes c) ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB be­freit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) an­zuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.

§ 7 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine Di­rektabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Ho­norarteile in Anse­hung einer möglichen Erstattung nicht stunden..
  2. Soweit die THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz c) dem Kun­den über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese un­verbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als ver­einbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz a) und beschränkt sich der Umfang der Leistungen durch die THP nach § 2 Absatz c) nicht auf erstattungsfähige Leistungen..
  3. Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Aus­künfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden..
  4. Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP entgegen Absatz c) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP ausdrücklich und schriftlich von deren Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.

§ 8 Vorträge und Seminare

  1. Die Anmeldung zu Vorträgen und Seminaren muss schriftlich per Brief oder Mail  erfol­gen. Die Anmeldung ist verbindlich..
  2. Bei Vorträgen und Seminaren gilt aus organisatorischen Gründen generell Vor­kasse. Die Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der THP zu überwei­sen..
  3. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers wird eine Ge­bühr in Höhe von 35,00 Euro berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, wenn vom Teilneh­mer kein Ersatz gestellt wird. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.

§ 9 Datenschutz

  1. Die Daten des Kunden und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnis­ses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdaten­schutz. Der Inhalt von Beratungsge­sprächen, Behandlungen und Krankenak­ten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP behandelt die Kundendaten ver­traulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Bera­tungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Ver­hältnissen des Kun­den Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird..
  2. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund gesetzlicher Vorschrif­ten zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder ge­richtliche Anordnung aus­kunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige..
  3. Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch keine Heraus­gabe dieser Handakte verlangen. Absatz b) bleibt unberührt..
  4. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP  kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Ko­pien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

  1. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten diese gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abwei­chende Mei­nungen oder Beschwerden schriftlich dem jeweils anderen Vertrags­schließenden vorzule­gen.

§ 11 Versicherung

  1. Eine Berufshaftpflicht-Versicherung wurde bei der AXA Versicherung AG abge­schlossen.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergeben­den Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Erding. Es gilt ausschließlich deut­sches Recht.

§ 13 Schlussbestimmung

<pstyle=“padding-left: 30px;“>Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage ge­stellt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirk­samen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirt­schaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

 

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