Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Anwendbarkeit der AGB
- Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin/ Naturheilpraxis für Hunde Barbara Csery – im Folgenden als “THP” bezeichnet – und Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Patientenbesitzer, Bevollmächtigter oder Verfügungsberechtigter über das Tier – im Folgenden als “Kunde” bezeichnet.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. - Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages (Fragebogen zur Anamnese) zwischen der THP und dem Kunden. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande wenn der Kunde das Angebot der THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündliche Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
- Die THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt von einer Ablehnung des Behandlungsvertrags unberührt.
§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
- Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Tierbesitzer nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden..
- Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres..
- Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die THP die Wahl über die geeignete Behandlung. Die THP behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor. Vielfach werden vom Tierheilpraktiker Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode nicht garantiert und also auch kein Heilversprechen gegeben werden.
Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierbesitzers/-betreuers abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.
§ 3 Terminvereinbarung
- Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Mail oder telefonisch von der THP bestätigt wurden.
- Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt. Verspätet sich der Kunde bei einem vereinbarten Termin, hat er kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird.
- Die THP behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig, wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet..
- Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verspätungen seitens der THP kommen. Ab einer Verspätung die länger als 15 Minuten beträgt, wird der Kunde umgehend telefonisch informiert.
§ 4 Anamnesebogen
- Vor Beginn der ersten Behandlung stellt die THP dem Kunden einen Anamnese Fragebogen zur Verfügung. Dieser ist vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben im Beratungsbogen entstehen, kann die THP nicht haftbar gemacht werden.
§ 5 Honorar
- Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Naturheilpraxis für Hunde Barbara Csery. Dieses orientiert sich teilweise am Gebührenverzeichnis der Tierheilpraktiker und der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte, durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt bei Tag (07:00 – 19:00 Uhr) je Doppelkilometer 1,90 Euro, mindestens jedoch 6,80 Euro.
Bei Nacht (19:00 – 07:00 Uhr), an Feiertagen und an Wochenenden 3,05 Euro , mindestens jedoch 10,20 Euro.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Die Honorare sind vom Kunden für jeden Behandlungstag bar oder mit EC-Karte gegen Rechnung/Quittung zu bezahlen oder falls dies vereinbart wurde, nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto an die THP zu überweisen. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift der THP sowie den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die zu bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt jedoch spätestens innerhalb 8 Tagen ohne Abzug von Skonto fällig..
- Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten..
- Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz a) abzurechnen. Auf Wunsch des Kunden hat die THP diese Beträge in Quittungen und Rechnungen gesondert auszuweisen. In dem Fall des Absatzes c) ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.
§ 7 Honorarerstattung durch Dritte
- Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt. Die THP führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden..
- Soweit die THP im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz c) dem Kunden über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 5 Absatz a) und beschränkt sich der Umfang der Leistungen durch die THP nach § 2 Absatz c) nicht auf erstattungsfähige Leistungen..
- Die THP erteilt dem Dritten in Erstattungsfragen keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Kunde. Derartige Leistungen können im Ermessen der THP honorarpflichtig abgerechnet werden..
- Auskünfte in Erstattungsfragen kann die THP entgegen Absatz c) auch direkt an den Dritten weitergeben, wenn der Kunde die THP ausdrücklich und schriftlich von deren Schweigepflicht zu diesem Zweck entbunden hat.
§ 8 Vorträge und Seminare
- Die Anmeldung zu Vorträgen und Seminaren muss schriftlich per Brief oder Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich..
- Bei Vorträgen und Seminaren gilt aus organisatorischen Gründen generell Vorkasse. Die Kursgebühr ist bis 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto der THP zu überweisen..
- Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers wird eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, wenn vom Teilnehmer kein Ersatz gestellt wird. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet.
§ 9 Datenschutz
- Die Daten des Kunden und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird..
- Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige..
- Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz b) bleibt unberührt..
- Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
§ 10 Meinungsverschiedenheiten
- Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten diese gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich dem jeweils anderen Vertragsschließenden vorzulegen.
§ 11 Versicherung
- Eine Berufshaftpflicht-Versicherung wurde bei der AXA Versicherung AG abgeschlossen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Erding. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 13 Schlussbestimmung
<pstyle=“padding-left: 30px;“>Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert oder in Frage gestellt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.